NIS 2 Schulungen für GeschäftsführerInnen nach § 38 BSIG-E – BSI Guideline

Wichtige Inhalte der Schulungspflicht nach § 38 BSIG-E

1. Gesetzliche Grundlagen

  • Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen sind zur Umsetzung und Überwachung von Risikomanagementmaßnahmen verpflichtet.
  • Verletzungen dieser Pflichten können zu persönlicher Haftung führen.
  • Es besteht eine gesetzlich verankerte Schulungspflicht für Geschäftsleitungen.

2. Ziel der Schulungen

  • Vermittlung von Kenntnissen zur Erkennung und Bewertung von Risiken.
  • Verständnis und Anwendung von Risikomanagementmaßnahmen.
  • Beurteilung der Auswirkungen von Risiken auf die Einrichtung und deren Dienste.

3. Schulungsdetails

  • Intervall: Mindestens alle drei Jahre, häufiger bei erhöhtem Risiko oder Veränderungen.
  • Dauer: Durchschnittlich vier Stunden, abhängig von Risikoexposition.
  • Anbieter: Externe Dienstleister, interne Experten oder Cybersicherheitsberatungen.
  • Nachweis: Dokumentation erforderlich, z. B. Teilnehmer, Inhalte, Dauer.

4. Inhalte der Schulungen

  • Vorbereitende Inhalte: Überblick über NIS-2, Pflichten der Geschäftsleitung, Melde- und Registrierungspflichten.
  • Kerninhalte:
    • Risikoanalyse (Methoden, Standards, Schadensarten)
    • Risikomanagementmaßnahmen (Strategien, Mindestanforderungen)
    • Auswirkungen von Risiken (wirtschaftlich, rechtlich, betrieblich)
  • Ergänzende Inhalte:
    • Sektor- und einrichtungsspezifische Anforderungen
    • Szenarien, Übungen und Fallstudien zur Praxisnähe

5. Leitfragen zur Selbstbewertung

  • Wie gut kennt die Geschäftsleitung die NIS-2-Richtlinie?
  • Sind Risikomanagementmaßnahmen dokumentiert und wirksam?
  • Gibt es klare Prozesse für Sicherheitsvorfälle und deren Meldung?
  • Werden Schulungen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert?
  • Wie wird die Wirksamkeit von Maßnahmen bewertet?

Unterlage

BSI_Handreichung_NIS_2_Gesch_ftsleitungsschulung_1759758434

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